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   BSG, 10.10.1979 - 3 RK 26/79   

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https://dejure.org/1979,11447
BSG, 10.10.1979 - 3 RK 26/79 (https://dejure.org/1979,11447)
BSG, Entscheidung vom 10.10.1979 - 3 RK 26/79 (https://dejure.org/1979,11447)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 26/79 (https://dejure.org/1979,11447)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Denn der Versicherungsträger darf hinsichtlich eines Leistungsbegehrens des Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung haften, sondern muss nach § 2 Abs. 2 Halbs 2 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB I) stets davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (BSG Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 26/79 - ErsK 1980, 46 = USK 79172; vgl auch BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85; Bayerisches LSG Breith 1997, 533, 537, Niesel in: KasselerKomm, RdNr 5 bis 8 zu § 89 SGB VI; jeweils mwN).
  • LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 P 6/00

    Anspruch auf Pflegegeld nach der Pflegestufe I ; Voraussetzungen der erheblichen

    Entsprechend der Bestimmung des § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ist vielmehr stets davon auszugehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (vgl. BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 26/79 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 1 R 262/16
    Hieran anknüpfend müssen die Leistungsträger im Zweifel davon ausgehen, dass ein Antragsteller alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zustehen könnte (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 26/79 - ErsK 1980, 46 = USK 79172; vgl auch BSG, Urteil vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85; BSG, Urteil vom 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R -mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 2 R 175/10
    Ein Versicherungsträger darf hinsichtlich eines Leistungsbegehrens des Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung haften, vielmehr muss er nach § 2 Abs. 2 Halbs. 2 SGB I stets davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (BSG Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 26/79 - ErsK 1980, 46 = USK 79172; vgl auch BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85).
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